VERBAND
SATZUNG (2. Seite von 4 Seiten)  
 
 
   + Gründungsgeschichte
   + Zele
   + Satzung
   + Aufnahme
   + Aktivitäten
   
 WILLKOMMEN
   
 ÜBER DIE WENDEN
 KULTUR + SPRACHE
 KIRCHE
   
 TERMINE
 MEDIEN
 DIALOG
   
 DOWNLOADS
 BILDERGALERIE
   
 SPONSORING
   
 KONTAKT


Satzung für Pónaschemu

§ 3 Verbandstätigkeit

(1) Der Verband legt ein jährliches Arbeitsprogramm fest. Dieses wird durch die Mitgliederversammlung bestätigt.

(2) Der Entwurf des Arbeitsprogrammes wird mit der Einladung an alle Mitglieder zur Diskussion gegeben.

(3) Durch die Bildung von Ortsgruppen wird eine breit gefächerte Basisarbeit angestrebt, die so einen möglichst hohen Grad an Vertretungsberechtigung des wendischen Volkes in seinen öffentlichen Befindlichkeiten und Belangen erreicht.

§ 4 Geschäftsjahr

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Erstes Rumpfgeschäftsjahr war das Jahr 1999.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Verbandes kann jede natürliche Person oder jede juristische Person werden. Kinder und Jugendliche bedürfen der Erlaubnis der Eltern.

(2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft endet

  • mit dem Tod des Mitgliedes oder Auflösung der juristischen Person,
  • durch schriftliche Austrittserklärung, die einem Vorstandsmitglied unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zu übergeben ist.
  • durch Ausschluß aus dem Verband.

4) Ein Mitglied kann bei groben Verstößen gegen die Interessen und Zielsetzungen des Verbandes ausgeschlossen werden. Das Mitglied ist vor der Entscheidung persönlich oder schriftlich anzuhören. Der Ausschluß wird mit der Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung sofort wirksam.

5) Eine Streichung der Mitgliedschaft kann erfolgen, wenn nach schriftlicher zweimaliger Mahnung und einer Frist von 3 Monaten der Jahresbeitrag nicht entrichtet wird. Die Streichung erfolgt auf Beschluß des Vorstandes. Das Mitglied hat das Recht auf vorhergehende Anhörung.

§ 6 Rechte und Pflichten aufgrund der Mitgliedschaft

(1) Alle Mitglieder haben je natürliche Person ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

2) Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrages ist in der Beitragsordnung festgelegt.

[ vorherige Seite] | [ nächste Seite]

Hinweis:
Die Druckversion unserer Satzung finden Sie als PDF-Datei in unserer Rubrik "DOWNLOADS"

.......... (nach oben)

 
  VERBAND
SATZUNG